Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) befasste sich mit dem Antrag von Herrn B. auf Hilfeleistung nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG). Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) wies diesen Antrag ab, wogegen sich Herr B. beim BVwG beschwerte. Das BVwG hob den negativen Bescheid nun auf und das Sozialministeriumservice muss sich erneut mit der Angelegenheit beschäftigen und dann einen neuen Bescheid erlassen.
Schlagwort: Opferschutz
Im Fokus der diesjährigen Auftaktveranstaltung zur Ringvorlesung „EineR von fünf“ stehen die Täter – Männer, die Gewalt gegen Frauen und Kinder ausüben