Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) befasste sich mit dem Antrag von Herrn B. auf Hilfeleistung nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG). Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) wies diesen Antrag ab, wogegen sich Herr B. beim BVwG beschwerte. Das BVwG hob den negativen Bescheid nun auf und das Sozialministeriumservice muss sich erneut mit der Angelegenheit beschäftigen und dann einen neuen Bescheid erlassen.
Schlagwort: Opfer
Zu diesem Schluss kommt eine kürzlich unter dem Titel „Scaring or scarring? Labour market effects of criminal victimisation” veröffentlichte Studie, die von Frau Professor Anna Bindler, Ökonomin des Excellenzclusters „ECONtribute:…