Kommentar zu OLG Wien 21 Bs 94/19f Das Recht, allfällige Kritikpunkte zu artikulieren, steht dem Untergebrachten uneingeschränkt zu, ebenso das Ergreifen sämtlicher Rechtsmittel. Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer wegen einer…
Kommentar zu OLG Wien 21 Bs 94/19f Das Recht, allfällige Kritikpunkte zu artikulieren, steht dem Untergebrachten uneingeschränkt zu, ebenso das Ergreifen sämtlicher Rechtsmittel. Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer wegen einer…