Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft für die Präventive Menschenrechtskontrolle zuständig, im ersten Halbjahr 2021 werden ihre sechs Kontrollkommissionen schwerpunktmäßig die psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen in ganz Österreich prüfen.
Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft für die Präventive Menschenrechtskontrolle zuständig, im ersten Halbjahr 2021 werden ihre sechs Kontrollkommissionen schwerpunktmäßig die psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen in ganz Österreich prüfen.